1. Anmeldung und Vertragsabschluss
An unseren Freizeiten/Seminaren, hier Veranstaltungen genannt, kann
grundsätzlich jeder teilnehmen, sofern für das jeweilige Programm keine
Teilnahmebeschränkung des Personenkreises angegeben ist. Die Anmeldung
muss auf unserem Vordruck erfolgen. Bei Minderjährigen ist die
Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung
schriftlich von uns bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des
Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibung der Veranstaltung und
diese Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam,
solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Daten
der Teilnehmer werden mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert (§ 26 Datenschutzgesetz). Sie werden nur für eigene Zwecke
verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
2. Zahlungsbedingungen
Soweit auf
der Einzelausschreibung mit dem Anmeldungsabschnitt nichts anderes
angegeben ist, muss der Teilnehmerbeitrag bis spätestens 2 Wochen vor
Beginn der Veranstaltung unserem in der Ausschreibung genannten Konto
gutgeschrieben sein. Bitte geben Sie die Nummer oder Bezeichnung der
Veranstaltung bei der Zahlung an.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Wir
weisen darauf hin, dass wir vier Monate nach Vertragsschluss
Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen können,
wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die
Preise, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren, erhöht haben
oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen
eingetreten sind.
Die Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer
wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
Bei Preiserhöhungen, die nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des
Gesamtreisepreises ausfallen, kann der Reisende kostenlos von dem
Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der
Veranstalter dazu in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte
hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters
diesem gegenüber geltend zu machen.
Änderungen
und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.
Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Auch die vorgenannten Rechte
hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters
diesem gegenüber geltend zu machen.
4.
Rücktritt der Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der
Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Freizeit nicht
an, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen verlangen. Wir können unseren Schaden konkret
berechnen oder einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.
Dieser beträgt mindestens 20.- €, sofern nicht in der
Einzelausschreibung mit dem Anmeldeabschnitt oder in der
Reisebestätigung andere, auf die Veranstaltung bezogene Ersatzansprüche
genannt sind. Lassen Sie sich mit unserer Zustimmung durch eine
geeignete Ersatzperson vertreten oder nehmen Sie mit unserer Zustimmung
an einer anderen Freizeit teil, so wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von 20.- € erhoben. Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung wird daher empfohlen.
5.
Rücktritt durch den Träger der Veranstaltung
Wird
eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Freizeit bis zu 6 Wochen vor
Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in
voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
6.
Haftung
Wir haften als Veranstalter von Freizeiten für
1.
die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
2.
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3.
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4.
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes oder -ortes.
Wir
haften nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen
Veranstaltungen teilnimmt.
7. Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Ansprüche aus dem Reisevertrag ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis,
1.
soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
2.
soweit wir für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen
des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich sind. Unsere Haftung ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Kommen Sie schuldhaft diesen
Verpflichtungen nicht nach, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 561 c bis 651f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende
oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie
sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
11. Insolvenzschutz
Wir haben im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses
sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden: der gezahlte Reisepreis,
soweit Reiseleistungen wegen der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses
ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte
Rückreise. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des
Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung.
12.
Versicherung
Die
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Es wird allen Teilnehmern an
Veranstaltungen im Ausland empfohlen, eine
Auslandsreisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung und
Unfallversicherung abzuschließen. Wir übernehmen hierfür keinerlei
Haftung.
13. Teilunwirksamkeitsklausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
