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Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

An unseren Freizeiten/Seminaren, hier Veranstaltungen genannt, kann grundsätzlich jeder teilnehmen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung des Personenkreises angegeben ist. Die Anmeldung muss auf unserem Vordruck erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung schriftlich von uns bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibung der Veranstaltung und diese Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Daten der Teilnehmer werden mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert (§ 26 Datenschutzgesetz). Sie werden nur für eigene Zwecke verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben.

2. Zahlungsbedingungen
Soweit auf der Einzelausschreibung mit dem Anmeldungsabschnitt nichts anderes angegeben ist, muss der Teilnehmerbeitrag bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung unserem in der Ausschreibung genannten Konto gutgeschrieben sein. Bitte geben Sie die Nummer oder Bezeichnung der Veranstaltung bei der Zahlung an.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Wir weisen darauf hin, dass wir vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen können, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren, erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
Die Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
Bei Preiserhöhungen, die nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ausfallen, kann der Reisende kostenlos von dem Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter dazu in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.
Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Auch die vorgenannten Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt der Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson  
Sie können jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Freizeit nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Wir können unseren Schaden konkret berechnen oder einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt mindestens 20.- €, sofern nicht in der Einzelausschreibung mit dem Anmeldeabschnitt oder in der Reisebestätigung andere, auf die Veranstaltung bezogene Ersatzansprüche genannt sind. Lassen Sie sich mit unserer Zustimmung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten oder nehmen Sie mit unserer Zustimmung an einer anderen Freizeit teil, so wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20.- € erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird daher empfohlen.

5. Rücktritt durch den Träger der Veranstaltung  
Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Freizeit bis zu 6 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Haftung  
Wir haften als Veranstalter von Freizeiten für  
1. die gewissenhafte Freizeitvorbereitung  
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes oder -ortes.  
Wir haften nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.

7. Haftungsbegrenzung 
Unsere Haftung für Ansprüche aus dem Reisevertrag ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis,  
1. soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder  
2. soweit wir für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

8. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung  
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 561 c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

11. Insolvenzschutz
Wir haben im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden: der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung.

12. Versicherung  
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Es wird allen Teilnehmern an Veranstaltungen im Ausland empfohlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung und Unfallversicherung abzuschließen. Wir übernehmen hierfür keinerlei Haftung.

13. Teilunwirksamkeitsklausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.